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Dokdo, Beautiful Island of Korea

Die Gerichtsbarkeit des Kaiserreichs Korea über Dokdo

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Hwangseong Shinmun

„Ulswi-Bogo-Naebu (Der Bericht des Uldo-Magistrats an das Ministerium der Inneren Angelegenheiten)“, Hwangseong Shinmun* (9. Mai 1906)

〔Übersetzung〕

„Ulswi-Bogo-Naebu (Der Bericht des Uldo-Magistrats an das Ministerium der Inneren Angelegenheiten)“
Der Magistrat (Gunsu) vom Kreis Uldo (Uldo-gun), Sim Heung-taek, berichtete dem Ministerium der Inneren Angelegenheiten wie im Folgenden:

„Dokdo, das der Gerichtsbarkeit unseres Kreises untersteht, liegt etwa 100 Li (alte koreanische Längenmaßeinheit) entfernt von der Küste. Am 4. Tages dieses Monats erschien eine Gruppe von japanischen Beamten in unserem Kreisamt und sagten: „Da nun Dokdo japanisches Territorium geworden ist, sind wir zur Aufsicht gekommen.“ Diese Gruppe bestand aus dem Magistrat der Insel Oki der Präfektur Shimane Higashi Bunsuke und seinem Sekretär Jinzai Yoshitaro, Leiter der Steueraufsichtsbehörde Yoshida Heigo, Polizeiamtleiter Kageyama Iwahachiro, einem Polizist, Ratsmiglied, Arzt, Ingenieur und einem Gefolge aus zehn Personen. Sie erkundigten sich über die Zahl der Haushalte, die Größe der Bevölkerung und Fläche, Menge der Erträge und über den Umfang des Personals und Budgets. Sie haben anscheinend anlässlich einer allgemeinen Untersuchung die Informationen schriftlich dokumentiert.“

* Hwangseong Shinmun war eine Zeitung die 1898 zum ersten Mal erschien und direkt nach der Annektion Koreas durch Japan im Jahre 1910 eingestellt worden ist.

〔Originaltext〕

Original Text