05. Direktive Nr. 3 (10. Mai 1906)
Der eingereichte Bericht wurde durchgesehen. Die Behauptung von Japan, dass es sich Dokdo einverleibt habe, ist vollkommen unbegründet. Daher wird der Gouverneur der Provinz Gangwon-do gebeten, über den Stand der Insel und die Aktivitäten der Japaner nochmals Untersuchungen anzustellen und zu berichten.
10. Mai
* Eine Direktive wird vom obersten Staatsrat des Kaiserreichs Korea Uijeongbu erlassen.