02. Kaiserliches Edikt Nr. 41 (25. Oktober 1900)
Kaiserliches Edikt Nr. 41
Die Umbenennung von Ulleungdo in Uldo und Statuserhöhung des Verwalters vom Gemeindevorsteher (Dogam) zum Magistrat (Gunsu).
Artikel 1. Ulleungdo wird in Uldo umbenannt und der Verwaltung der Provinz Gangwon-do unterstellt. Der Posten des Gemeindevorstehers wird durch einen Magistrat ersetzt und der Kreis wird mit dem 5. Rang ins Verwaltungssystem eingegliedert.
Artikel 2. Das Kreisverwaltungsamt wird in Taehadong eingerichtet und der Verwaltungsbezirk umfasst die Inselgruppe Ulleung, Jukdo und Seokdo (Dokdo).
Artikel 3. Unter den Bekanntmachungen über die Angelegenheiten der Behörden im Amtsblatt vom 16. August im 504. Jahr nach der Reichsgründung sind die 19 Zeichen ab Ulleungdo zu streichen, während im Artikel 5 des Kaiserlichen Edikts Nr. 36 vom 505. Jahr nach der Reichsgründung die Bezeichnung 26 Kreise (Gun) durch 27 Kreise (Gun) zu ersetzen und die 3 Zeichen für Uldo-gun unter Anhyeob-gun hinzuzufügen sind.
Artikel 4. Es ist ein Budget für einen Kreis im 5. Rang zu erstellen. Da allerdings im Moment die Stellen der Beamten noch nicht ausreichend besetzt sind und viele Aufgaben noch begonnen werden müssen, sind zunächst die Steuereinnahmen dafür einzusetzen.
Artikel 5. Einzelheiten, die dieses Edikt nicht regelt, werden je nach Entwicklungsstand der Insel zusätzlich erlassen.
Zusatzbestimmung
Artikel 6. Dieses Edikt tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
25. Oktober 4. Jahr Gwangmu (1900)
Lee Geon-ha, stellvertretender Premierminister ad interim des obersten Staatsrats des Kaiserreichs Korea Uijeongbu, Chanjeong und Minister der Inneren Angelegenheiten