Usan-guk (Ulleungdo und Dokdo) wurden von Ichan Isabu erobert und ins
Königreich Shilla eingegliedert. Auf diese Weise wurden Ulleungdo und Dokdo erstmals Teil des koreanischen Territoriums. In der „Sammlung von
Referenzdokumenten zu Korea“ (1770) wird erwähnt, dass „sowohl Ulleung (Ulleungdo) als auch Usan (Dokdo) Territorien von Usan-guk“ sind.
In den Annalen von König Sejong, einer Kompilation von Regierungsdokumenten der frühen Joseon-Dynastie, wird im geographischen Anhang erwähnt, dass Ulleungdo und Dokdo zur Präfektur Uljin in der Provinz Gangwon-do gehören.
Es wird speziell darauf hingewiesen, dass „Usan (Dokdo) und Mureung (Ulleungdo) nicht weit voneinander entfernt liegen, so dass Dokdo an klaren Tagen von Ulleungdo aus gesehen werden kann.“ Dokdo ist übrigens die einzige Insel, die von Ulleungdo aus bei klarem Wetter mit bloßem Auge zu erkennen ist.
Die koreanischen Fischer Ahn Yong-bok und Park Eo-dun wurden während ihrer Arbeit in den Gewässern rund um Ulleungdo von japanischen Fischern entführt und nach Japan verschleppt.
Als Resultat löste dieser Vorfall einen Konflikt zwischen Joseon und Japan aus, bei dem es um die Besitzrechte über die Insel Ulleungdo ging (Ulleungdo-Konflikt).
Nach der Entführung von An Yong-bok brach zwischen Korea und Japan ein diplomatischer Konflikt aus, bei dem es um die territorialen Rechte über die Insel Ulleungdo ging. Als Folge entsandte Joseons Regierung den lokalen Beamten Jang Han-sang nach Ulleungdo, um die Insel zu inspizieren.
Dem Vorschlag von Minister Nam Gu-man folgend, entschied sich die Regierung im Anschluss daran, alle zwei Jahre einen Beamten zur Inspektion nach Ulleungdo zu entsenden.
<* n der koreanischen Geschichtsschreibung werden diese Inspektionen als „Suto“bezeichnet.
Am 24. Dezember 1695 schickte das Edo-Shogunat eine Anfrage an das Tottori-Lehen (jap. Tottori-han)
um festzustellen, ob Ulleungdo zu ihrem Gebiet gehöre. Das Tottori-han erwiderte daraufhin, dass Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) nicht zu ihrer Domäne gehören würden und bestätigte damit offiziell, dass Dokdo und Ulleungdo kein Teil des japanischen Territoriums waren.
Nachdem das Tottori-Lehen bestätigt hatte, dass Dokdo und Ulleungdo nicht zum japanischen Territorium gehörten, erließ das Shogunat am 28. Januar 1696 die Order, sämtliche Fahrten nach Takeshima (Ulleungdo) zu verbieten. In einer späteren diplomatischen Note an den Hof in Seoul bestätigte das Shogunat offiziell Ulleungdos territoriale Zugehörigkeit zu Joseon.
Bei diesem Ereignis geht es wiederum um Ahn Yong-bok, der nach Japan segelte, um japanische Fischerboote aus den Gewässern rund um Ulleungdo zu vertreiben.
Das „Memorandum der Ankunft eines Bootes von Joseon im Jahr 1696“ berichtet, dass Ahn Yong-bok Beamte auf den Oki-Inseln darüber informierte, dass Ulleungdo und Dokdo zur Provinz Gangwon-do gehörten.
Hierbei handelt es sich um eine Kompilation der Regierung, die über die Zivilisation und die Institutionen Joseons Auskunft gibt.
Darin steht geschrieben: „Eine der beiden Inseln Usando (Dokdo) und Ulleungdo ist die Insel Usan …. Entsprechend der Geographie Koreas wird gesagt, dass sowohl Usan als auch Ulleung Territorien des Usan-guk sind, und dass Usan diejenige Insel ist, die die Japaner Matsushima (alter japanischer Name für Dokdo) nennen.“
Hier geht es um einen Bericht, der 1870 von Hakubo Sada und seinem Inspektionsteam an das Japanische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten geschickt wurde.
Der Report mit dem Titel „Vertrauliche Untersuchung über Details zu Koreas auswärtigen Beziehungen “ beschreibt „wie Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) in das Territorium Joseons (Korea) eingegliedert wurden.“ Dies zeigt eindeutig, dass das japanische Außenministerium Dokdo als koreanisches Territorium anerkannte.
Dieser Befehl wurde im März 1877 vom Dajōkan, der seinerzeit höchsten japanischen Entscheidungsinstanz, an das Japanische Ministerium für Innere Angelegenheiten erlassen. Er bestätigte, dass Ulleungdo und Dokdo außerhalb des japanischen Territoriums lagen.
Als Resultat von Konsultationen mit der Regierung Joseons (bzgl. des Ulleungdo-Konflikts), kam der Dajōkan zu dem Schluss, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehörten, und erließ folgende Direktive an das Ministerium für Innere Angelegenheiten: „Was Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) angeht, soll beachtet werden, dass sie nichts mit unserem Land (Japan) zu tun haben.“
In diesem Erlass von Kaiser Gojong heißt es: „Ulleungdo soll zukünftig Uldo genannt werden“, und „der Posten des Gemeindevorstehers (dogam) soll durch einen Magistrat (gunsu) aufgewertet werden.“
Artikel 2 dieses Dekrets legte eindeutig fest, dass Ulleungdo, Jukdo und Seokdo (Dokdo) der Gerichtsbarkeit der Kreisverwaltung Uldo (Uldo-gun) unterstellt wurden.
Diese Mitteilung erklärt, dass Dokdo in das japanische Territorium integriert wird.
Japan befand sich aufgrund seiner Interessen in der Mandschurei und auf der koreanischen Halbinsel seit 1904 im Krieg mit Russland und benötigte die Insel im Falle militärischer Auseinandersetzungen mit Russland im Ostmeer. Mit der Behauptung, Dokdo sei terra nullius, erklärte Japan daher im Jahre 1905 die Insel zum eigenen Territorium.
Dies ist ein Report, der vom damaligen Magistrat des Landkreises Uldo, Sim Heung-taek, an den amtierenden Gouverneur der Provinz Gangwon-do sowie an das Ministerium für Innere Angelegenheiten (heutiges Ministerium für Sicherheit und Öffentliche Verwaltung) geschickt wurde.
In diesem Bericht heißt es: „Dokdo ist Teil dieses Landes“, was beweist, dass die Insel der Gerichtsbarkeit des Kreisverwaltung Uldo (Uldo-gun) unterstellt ist.
Dies ist eine Direktive des Uijeongbu, des obersten Staatsrats des Kaiserreichs Korea, die die Inkorporation Dokdos in das japanische Territorium verurteilt und zurückweist.
Die Nachricht von der Einverleibung Dokdos in das japanische Territorium erhielt das Uijeongbu vom amtierenden Gouverneur der Provinz Gangwon-do, woraufhin der stellvertretende Erste Minister des Uijeongbu unmittelbar darauf diese Direktive erließ.
In diesem Memorandum wird Dokdo aus dem Regierungs- und Verwaltungsgebiet Japans am Ende des zweiten Weltkrieges ausgeschlossen.
Der Oberkommandierende für die Alliierten Mächte verfügt: „Das japanische Territorium schließt ein …. ausgeschlossen werden (a) die Insel Utsuryo (Ulleungdo), die Liancourt-Felsen (Take Island/Dokdo) sowie die Insel Quelpart (Saishu oder Jeju) …
Dieses Memorandum wurde als Zusatz von Memorandum Nr. 677 erlassen und verbietet japanischen Schiffen sowie japanischem Personal, sich nicht weiter als 12 nautische Meilen der Insel Dokdo zu nähern.
Der Friedensvertrag von San Francisco ist ein Vertrag, den die Alliierten Kräfte im Jahre 1951 mit Japan schlossen.
Darin legt Artikel 2 (a) fest: „Japan erkennt die Unabhängigkeit Koreas an und gibt alle Besitzrechte am koreanischen Territorium zurück, einschließlich der Inseln Quelpart, Port Hamilton und Dagelet.“
Von den etwa 3.000 Inseln Koreas gelten diese drei genannten Inseln lediglich als Beispiele. Die Tatsache, dass Dokdo nicht explizit erwähnt ist, sollte nicht zu der Annahme führen, dass Dokdo nicht zu den erwähnten koreanischen Territorien gehört, die Japan wieder an Korea zurückgeben musste.