Artikel 2(a) des Friedensvertrags von San Francisco von 1951 legt fest, dass “Japan die Unabhängigkeit Koreas anerkennt und auf alle Rechte, Titel und Ansprüche auf Korea, einschließlich der Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo, verzichtet.”
Article 2
(a) Japan recognizing the independence of Korea, renounces all right, title and claim to Korea, including the islands of Quelpart, Port Hamilton and Dagelet.
Von Koreas 3.000 Inseln listet der obige Artikel nur die Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo als repräsentative Beispiele auf. Die Tatsache, dass Dokdo nicht explizit erwähnt ist, sollte nicht zu der Annahme führen, dass Dokdo nicht zu den erwähnten koreanischen Territorien gehört, die Japan wieder an Korea zurückgeben musste.
Unter Berücksichtigung der Absicht, die die Alliierten Kräfte in der Kairoer Erklärung von 1943 sowie im SCAP-Befehl Nr. 677 von 1946 darlegten, sollte klar sein, dass Dokdo zu denjenigen koreanischen Gebieten gehört, die von Japan getrennt werden sollten.