Am 28. März 1906 fuhr eine japanische Untersuchungskommission aus Beamten und Bürgern der Präfektur Shimane nach Ulleungdo und informierte Sim Heung-taek, den Magistrat von Uldo-gun, dass Japan Dokdo in das japanische Territorium eingegliedert habe.
Am 29. April 1906 leitete Yi Myeong-rae, der amtierende Gouverneur von Gangwon- do und Magistrat von Chuncheon-gun, den Bericht von Magistrat Sim Heung-taek an den Uijeongbu, den obersten Staatsrat des Koreanischen Kaiserreiches, weiter.
Im Bericht des Magistraten Sim Heung-taek von Uldo steht: Auf der von Uldo-gun etwa 100 ri (1ri sind etwa 0,4 km) entfernten Insel Dokdo legte am 4. Tag dieses Monats (28. März) zur Jin-Zeit (7-9 Uhr morgens) ein Schiff am Kai von Dodong an. Eine japanische Untersuchungskommission kam zum Verwaltungsamt und sagte wörtlich: “Dokdo wurde Japan einverleibt und wir besuchen daher die Insel zu einer Inspektion ....” Zuerst wurde nach der Zahl der Haushalte, den Bewohnern, der Landfläche und der Menge der Erzeugnisse gefragt. Es folgten Fragen zu Verwaltungspersonal und diesbezüglichen Kosten. All das notierten sie, als ob sie sich über alle Verwaltungseinzelheiten informieren wollten. Da Sim Heung-taek uns darüber in Kenntnis gesetzt hat, wurde dieses Schreiben erstellt, um von dieser Angelegenheit zu berichten. Originaltext
欝島郡守 沈興澤報告書內開에 本郡所屬獨島가 在於外洋百餘里 外 이삽더니 本月 初四日 辰時量에 輪船一雙이 來泊于郡內道洞浦 而日本官人 一行에 到于官舍야 自云 獨島가 今爲日本領地 故로 視察次 來到이다 이온바... 先問戶總 ∙ 人口 ∙ 土地 ∙ 生産 多少고 且問 人員 及經費 幾許 諸般事務을 以調査樣으로 錄去이기 玆報告오니 照亮시믈 伏望等 因으로 准此 報告오니 照亮시믈 伏望
Daraufhin erließ das Uijeongbu, das höchste Verwaltungsorgan des koreanischen Kaiserreiches, am 10. Mai 1906 folgende Direktive (Direktive Nr. 3):
(Direktive Nr. 3)
Der Bericht wurde empfangen und zur Kenntnis genommen, jedoch entbehrt die Behauptung, dass Dokdo japanisches Staatsgebiet geworden sei, jeder Grundlage. Die Sachlage auf der Insel und die diesbezüglichen von den Japanern unternommenen Aktionen sollen erneut untersucht und in einem Bericht dargelegt werden.
來報 閱悉이고 獨島領地之說은 全屬無根니 該島 形便과 日人 如何 行動을 更爲査報 事
Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass der Magistrat von Uldo (Ulleungdo) auf Grundlage des Kaiserlichen Edikts Nr. 41 von 1900 Dokdo verwaltete und die Hoheitsgewalt über die Insel ausübte.