Während der Meiji-Regierung reichte das japanische Innenministerium im Zuge eines geographischen Erfassungsprojekts beim Großen Staatsrat Dajōkan, der obersten Verwaltungsbehörde Japans, eine Anfrage zur geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer Insel (Dokdo) im Ostmeer ein, um zu klären, ob diese Inseln zu japanischem Territorium gerechnet werden sollten oder nicht.
Da der Dajōkan durch die Verhandlungen zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung des Joseon-Reiches über den Konflikt um Ulleungdo zu dem Schluss gekommen war, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehören, ordnete es im März 1877 an, zu beachten, dass “Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen”. Dies ist die Anordnung des Großen Staatsrates Dajōkan von 1877.
Zusammen mit seiner Anfrage hatte das japanische Ministerium für Innere Angelegenheiten als Anhang und Referenzmaterial die Isotakeshima ryakuzu (Vereinfachte Landkarte von Isotakeshima - Isotakeshima war eine alte japanische Bezeichnung für Ulleungdo) mitgeschickt. Da Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) auf der Karte eingezeichnet sind, ist eindeutig Dokdo gemeint, wenn in der Anordnung des Dajōkan von “Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel” die Rede ist.
Aus der Anordnung des Dajōkan von 1877 ist klar ersichtlich, dass die japanische Regierung der Meinung war, dass die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zu Joseon durch den Ulleungdo-Konflikt im 17. Jahrhundert zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung von Joseon bestätigt wurde.
Schon im „Chosenkoku Kosai Shimatsu Naitansho“ (Bericht über frühere Interaktionen mit Joseon) wird erwähnt, „wie Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) unter die Gerichtsbarkeit Joseons gerieten.“ Sada Hakubo, ein Beamten des japanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, verfasste diesen Bericht und legte ihn 1870 seinem Ministerium vor, also bereits sieben Jahre vor dem Befehl des Dajōkan. Daraus geht hervor, dass das damalige japanische Außenministerium die beiden Inseln als Territorien von Joseon betrachtete.