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Fragen und Antworten zu Dokdo

Was hat es mit der Anordnung des Großen Staatsrates Dajōkan von 1877 auf sich, in der die japanische Meiji-Regierung offiziell bestätigte, dass Dokdo nicht zum japanischen Territorialgebiet gehört?

Während der Meiji-Regierung reichte das japanische Innenministerium im Zuge eines geographischen Erfassungsprojekts beim Großen Staatsrat Dajōkan, der obersten Verwaltungsbehörde Japans, eine Anfrage zur geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer Insel (Dokdo) im Ostmeer ein, um zu klären, ob diese Inseln zu japanischem Territorium gerechnet werden sollten oder nicht.

Da der Dajōkan durch die Verhandlungen zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung des Joseon-Reiches über den Konflikt um Ulleungdo zu dem Schluss gekommen war, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehören, ordnete es im März 1877 an, zu beachten, dass “Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen”. Dies ist die Anordnung des Großen Staatsrates Dajōkan von 1877.

Anordnung des Dajōkan von 1877 / Isotakeshima Ryakuzu
(Vereinfachte Karte von Takeshima)

Dajokan Order of 1877 / Isotakeshima Ryakuzu

Übersetzung
  • 20. März des 10. Jahres der Meiji-Regierung
  • Betr. Anfrage des japanischen Innenministeriums bezüglich der geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel (Dokdo).
  • (Das Ministerium für Innere Angelegenheiten) gab an, informiert worden zu sein, dass die vormalige Regierung (Edo-Shogunat) durch diplomatische Verhandlungen mit Joseon festgestellt habe, dass Japan nichts mit diesen Inseln zu tun hätte, seitdem Personen aus Joseon bereits im fünften Regierungsjahr des Genroku (1692) ihre Füße auf diese Inseln gesetzt haben. Um auf diese Anfrage einzugehen, schlagen wir das Folgende vor:

  • Direktive:
  • Es ist zu beachten, dass Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo), nach deren Zugehörigkeit Erkundigungen eingeholt wurden, in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen.

Originaltext
  • 明治十年三月廿日
  • 別紙内務省伺日本海内竹嶋外一嶋地籍編纂之件
  • 右ハ元禄五年朝鮮人入嶋以来旧政府該国ト往復之末遂ニ本邦関係無之相聞候段申立候上ハ伺之趣御聞置左之通御指令相成可然哉此段相伺候也

  • 御指令按
  • 伺之趣竹島外一嶋之義本邦関係無之義ト可相心得事

Zusammen mit seiner Anfrage hatte das japanische Ministerium für Innere Angelegenheiten als Anhang und Referenzmaterial die Isotakeshima ryakuzu (Vereinfachte Landkarte von Isotakeshima - Isotakeshima war eine alte japanische Bezeichnung für Ulleungdo) mitgeschickt. Da Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) auf der Karte eingezeichnet sind, ist eindeutig Dokdo gemeint, wenn in der Anordnung des Dajōkan von “Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel” die Rede ist.

Aus der Anordnung des Dajōkan von 1877 ist klar ersichtlich, dass die japanische Regierung der Meinung war, dass die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zu Joseon durch den Ulleungdo-Konflikt im 17. Jahrhundert zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung von Joseon bestätigt wurde.

Schon im „Chosenkoku Kosai Shimatsu Naitansho“ (Bericht über frühere Interaktionen mit Joseon) wird erwähnt, „wie Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) unter die Gerichtsbarkeit Joseons gerieten.“ Sada Hakubo, ein Beamten des japanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, verfasste diesen Bericht und legte ihn 1870 seinem Ministerium vor, also bereits sieben Jahre vor dem Befehl des Dajōkan. Daraus geht hervor, dass das damalige japanische Außenministerium die beiden Inseln als Territorien von Joseon betrachtete.

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