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Dokdo, Beautiful Island of Korea

Die Gerichtsbarkeit des Kaiserreichs Korea über Dokdo

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Petition an den Uijeongbu

Petition an den obersten Staatsrat des Kaiserreichs Korea Uijeongbu (22. Oktober 1900)

〔Übersetzung〕

Da sich die Insel Ulleungdo weit weg vom Festland im Ostmeer befindet wurde im 504. Jahr nach der Reichsgründung für diese Insel ein Gemeindevorsteher (Dogam) ernannt, der die Aufgabe hat, die Inselbewohner zu schützen und die Verwaltung zu leiten. Durch den Vergleich und die Untersuchung des Berichts vom Gemeindevorsteher von Ulleungdo Bae Gye-ju sowie des Untersuchungsberichts von U Yong-jeong, einem Inspektor vom Ministerium der Inneren Angelegenheiten, und einem Steuerbeamten von Dongnae, wurde festgestellt, dass „die Fläche der Insel horizontal 50 Li (alte koreanische Längenmaßeinheit) und vertikal 80 Li beträgt und die Insel von steilen Felsen umgeben ist, in deren Zentrum ein hoher Berg liegt, der sich von Norden nach Süden erstreckt. Quer durch die Insel fließt auch ein Fluss, der so breit bzw. groß ist, dass ihn mehrere Schiffe gleichzeitig befahren können. Der Boden ist fruchtbar und die Einwohner sind naiv und schlicht. Seit zig Jahren haben sich auf der Insel Mensch und Tier fortgepflanzt, infolgedessen es auf Ulleungdo nun über 400 Haushalte und rund 10.000 Durak (alte koreanische Flächenmaßeinheit) Ackerfelder existieren. Die jährliche Ernte beträgt rund 20.000 Säcke Kartoffeln, rund 20.000 Säcke Gerste, 10.000 Säcke Bohnen und 5.000 Säcke Weizen.“

Die Insel ist im Hinblick auf die Zahl der Haushalte und Felder sowie die Menge der Ernte kleiner als ein typisches Bergdorf auf dem Festland, allerdings ist der Unterschied lediglich gering. Darüber hinaus wird die Insel seit kurzem auch von Ausländern zwecks Handels aufgesucht, wobei der Rang eines Gemeindevorstehers (Dogam) als Verwalter der Insel für den Verkehr mit ihnen unangemessen ist und die Verwaltung stört. Daher halte ich es für richtig, Ulleungdo in Uldo umzubenennen und den Gemeindevorsteher (Dogam) durch einen Magistrat (Gunsu) zu ersetzen, und lege hiermit diesen Vorschlag zum Erlass eines Edikts der Sitzung vor.

22. Oktober 4. Jahr Gwangmu (1900)

Lee Geon-ha, Chanjeong des obersten Staatsrats des Kaiserreichs Korea Uijeongbu und Minister der Inneren Angelegenheiten

Zur Überprüfung durch Seine Exzellenz Yun Yong-seon, Premierminister des obersten Staatsrats des Kaiserreichs Korea Uijeongbu
Kaiserliches Edikt Nr. 41
Die Umbenennung von Ulleungdo in Uldo und Statuserhöhung des Verwalters vom Gemeindevorsteher (Dogam) zum Magistrat (Gunsu).
Artikel 1. Ulleungdo wird in Uldo umbenannt und der Verwaltung der Provinz Gangwon-do unterstellt. Der Posten des Gemeindevorstehers wird durch einen Magistrat ersetzt und der Kreis wird mit dem 5. Rang ins Verwaltungssystem eingegliedert.
Artikel 2. Das Kreisverwaltungsamt wird in Taehadong eingerichtet und der Verwaltungsbezirk umfasst die Inselgruppe Ulleung, Jukdo und Seokdo (Dokdo).
Artikel 3. Unter den Bekanntmachungen über die Angelegenheiten der Behörden im Amtsblatt vom 16. August im 504. Jahr nach der Reichsgründung sind die 19 Zeichen ab Ulleungdo zu streichen, während im Artikel 5 des Kaiserlichen Edikts Nr. 36 vom 505. Jahr nach der Reichsgründung die Bezeichnung 26 Kreise (Gun) durch 27 Kreise (Gun) zu ersetzen und die 3 Zeichen für Uldo-gun unter Anhyeob-gun hinzuzufügen sind.
Artikel 4. Es ist ein Budget für einen Kreis im 5. Rang zu erstellen. Da allerdings im Moment die Stellen der Beamten noch nicht ausreichend besetzt sind und viele Aufgaben noch begonnen werden müssen, sind zunächst die Steuereinnahmen dafür einzusetzen.
Artikel 5. Einzelheiten, die dieses Edikt nicht regelt, werden je nach Entwicklungsstand der Insel zusätzlich erlassen.
Zusatzbestimmung
Artikel 6. Dieses Edikt tritt am Tag der Verkündung in Kraft.

25. Oktober 4. Jahr Gwangmu (1900)

Lee Geon-ha, stellvertretender Premierminister ad interim des obersten Staatsrats des Kaiserreichs Korea Uijeongbu, Chanjeong und Minister der Inneren Angelegenheiten

〔Originaltext〕

Original Text