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Resonanz der koreanischen Seite zu japanischer Aggression

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Hwangseong Shinmun

„Kritik an dem Koreanisch-Japanischen Abkommen von 1904“, Hwangseong Shinmun (1. März 1904)

〔Übersetzung〕

Leitartikel
„Kritik an dem Koreanisch-Japanischen Abkommen von 1904“
Ein Bericht über das Koreanisch-Japanische Abkommen von 1904 wurde bereits durch diese Zeitung veröffentlicht und durch andere Zeitungen kopiert und weitergeleitet. Viele, die über das Abkommen gelesen haben, äußern sich nicht besonders. Anstatt dessen verbreiten sich wilde Gerüchte über das Abkommen und dies erregt Skepsis und Besorgnis unter den Menschen. Da die Lage höchst unstabil und die Gerüchte unsinnig erscheinen, beschloss ich als Journalist die Absurdität selbst zu überprüfen und zu beurteilen. Außerdem möchte ich hiermit auch die falschen Tatsachen und darüber berichten. Ich fürchte, Millionen von Argumenten würden nun vergeblich sein und weniger Resonanz auslösen als das Rollen eines Rads oder einer Zunge. Aber als Journalist fühlte ich mich verpflichtet, stellvertretend für diese Zeitung, nicht zu schweigen und einige Worte darüber zu verlieren.
Internationale Verträge definieren in der Regel die Beziehungen von Rechten und Pflichten zwischen zwei Nationen und sind keine privaten Verträge zwischen Individuen. Auch wenn wir als Koreaner bei solchen Verträgen nicht das Recht auf Durchsetzung unseres individuellen Willens haben, sollte der Vertrag doch im Bezug auf die Gepflogenheiten des Völkerrechts ausgearbeitet werden. Dabei sollte die öffentliche Meinung und die öffentliche Zustimmung beachtet werden. Jede Entscheidung sollte erst nach eingehender Diskussion getroffen werden. Auf diese Weise hätten Fehler und Reue vermieden werden können. Erst dann würde selbst ein Vertrag, der unter bestimmten Bedingungen erzwungen worden war, seine Macht verlieren. Aus welchem Grund aber wurde ein Vertrag von solch großer internationaler Bedeutung auf eine Weise verhandelt, die sich derartig von anderen Fällen unterscheidet und so eilig unterzeichnet? In der Regel sollten die diplomatische Verhandlungen mit großer Sorgfalt und Vorsicht vonstattengehen. Mit einem Fehler in dieser Größenordnung wären sie nicht nur Sünder am eigenen Volk, sondern müssten sich auch schämen, im Jenseits vor die Könige aus der Vergangenheit zu treten. Oh weh!
Artikel 1 des Vertrages sieht vor, dass die kaiserliche Regierung von Korea mögliche Verbesserungsvorschläge (von Japan) bei der Verwaltung erlaube. Was für ein Fehler! Eine Verwaltungsverbesserung liegt ausschließlich in der Verantwortung der koreanischen Regierung und ist kein Gegenstand von Einmischung durch Nachbarländer. Es ist vergleichbar mit Passagieren an Bord ein und desselben Bootes. Wenn Japan seine Rolle darauf beschränkt, bloßfundierte Beratungen weiterzugeben, dann sollte das als eine aufrichtige und herzliche Treue zwischen zwei Regierungen verstanden werden. Wir würden aufrichtig dankbar sein, wenn es keine Einmischungen geben würde. Falls es am Ende doch zu Einmischungen kommen sollte, wäre dies ein schwerer Verstoßgegen die Praxis des Völkerrechts sein, selbst dann, wenn Japan seine Absichten klargestellt und Klauseln revidiert werden.
Obwohl der Artikel 1 nach außen hin wie eine Beratung aussehen sollte, handelt es sich in der Tat um eine Haltung der Einmischung. Es wäre schon eine große Schande, wenn unsere Regierung nicht frei ihre eigene Verantwortung übernimmt und Ratschläge von außen annimmt. Wenn sie auch noch einen Vertrag ermöglicht und erlaubt, dass wir nicht frei sind und nur noch auf Ratschläge angewiesen sein werden, dann wäre dies so, als wenn wir einem Außenstehenden unsere nationale Souveränität anvertrauen würden.
Außerdem heißt es im Artikel 4, dass Japan unverzüglich notwendige Maßnahmen ergreift, wenn das Wohl von Korea durch Aggressionen einer dritten Macht oder inneren Unruhen gefährdet ist. Es wäre verständlich, wenn Japan aufgrund von Aggression durch eine dritte Macht solche Maßnahmen ergreifen würde, es ist jedoch unbegreiflich, dass hier die Bestimmung bezüglich innerer Unruhen erwähnt ist. Falls es überhaupt zu einem Aufstand durch eine Bande von Banditen in unserem Gebiet kommen sollte, sind unsere Soldaten mehr als fähig, diese Rebellion zu unterdrücken. Wozu sollten wir uns auf die Soldaten von außen verlassen?
Artikel 4 behauptet weiterhin, Korea würde Japan genug Annehmlichkeiten gewähren, damit Japan prompt in Aktion treten könne, und beliebige militärische strategische Stützpunkte von Japan akzeptieren. Welche wichtige Bedeutung haben die erwähnten Begriffe wie „prompte Aktion“, „Annehmlichkeit“, „Bedarf“oder „Willkürlichkeit“, dass sie bei ihrer Ausführung Japans willkürlicher Entscheidung überlassen werden? Von nun an wird Japan seine Militäraktionen ausführen, ohne auf die Meinung der Koreaner aufzupassen und wir Koreaner würden kein einziges Wort des Widerstands leisten können, wenn Japaner wichtige Orte willkürlich besetzen würden. Dies stellt ein wahres Beispiel dafür da, dass Korea nur dem Namen nach unabhängig ist und tatsächlich ein Protektorat geworden ist. Wie können wir nun die Unabhängigkeit in ihrer wahren Bedeutung bewahren? Außerdem ist der Vertrag ohne Frist und dies bedeutet, dass die Bedingungen des Vertrags auch über die Beendigung des japanisch-russischen Kriegs hinaus ewig haften werden. So wird in der Zukunft unsere Unabhängigkeit und Souveränität in die Hände des Außenseiters gelegt, ohne zu wissen, wann wir sie zurückbekommen können.
Eine schriftliche Festlegung dieses Vertrags bedeutet nichts anderes, als den Hals auf die Klinge zu legen. Ich als Journalist fand dies so bedauernswert, dass ich durch dieses Schreiben meine Klage mittels dieser Worte ausgedrückt habe.

〔Originaltext〕

Original Text