> Koreas Standpunkt zu Dokdo > Fragen und Antworten zu Dokdo
In vielen frühen koreanischen Regierungsdokumenten finden sich Aufzeichnungen über Dokdo, aus denen ersichtlich wird, dass Korea die Insel seit jeher als koreanisches Territorium betrachtet und verwaltet hat.
Nachfolgend sind einige der wichtigsten Erwähnungen über Dokdo in frühen koreanischen Regierungsdokumenten aufgeführt.
Das Onshū shichō gōki (Aufzeichnung von Erkundungen in der Provinz Oki, 1667), eines der ältesten japanischen Dokumente, in denen Dokdo erwähnt wird, wurde von Saito Toyonobu, einem Provinzbeamten von Izumo (östlicher Teil der heutigen Präfektur Shimane), verfasst. Darin findet sich folgende Passage zu Dokdo:
Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, dass die Oki-Inseln die nordwestliche Grenze Japans waren und Dokdo nicht als japanisches Territorium angesehen wurde.
Auf frühen offiziellen japanischen Karten ist Dokdo nicht eingetragen. So fehlt Dokdo zum Beispiel auf den Dainihon enkai yochi zenzu(Landkarten der japanischen Küstengebiete), die zu den repräsentativen offiziellen Karten der Edo-Periode gehören und von Ino Tadataka 1821 im Auftrag des Shogunats auf Grundlage von Vorort-Inspektionen angefertigt wurden. Das Fehlen Dokdos auf diesen Karten zeigt eindeutig, dass die japanische Regierung Dokdo als nicht-japanisches Territorium betrachtete.
Bei der Landkarte Kaisei Nihon yochi rotei zenzu (Überarbeitete japanische Landschafts- und Straßenkarte), erste Auflage 1779, die die ja- panische Regierung heutzutage als Nachweis ihres Hoheitsrechtes über Dokdo vorlegt, handelt es sich um eine privat erstellte Karte des konfuzianischen Gelehrten Nagakubo Sekishui aus der Edo-Zeit.
Doch neben den auf dieser Karte eingezeichneten Inseln Dokdo (Matsushima) und Ulleungdo (Takeshima) wird ein Auszug aus Onshū shichō gōki (Aufzeichnung von Erkundungen in der Provinz Oki) zitiert, so dass sich auch diese Karte an die in Onshū shichō gōki gemachte Feststellung hält, dass “die Oki-Inseln die Nordwestgrenze Japans” markieren.
Außerdem sind in der ersten Auflage von 1779 und deren offiziellen Druckfassungen Ulleungdo und Dokdo nicht in derselben Farbe eingezeichnet wie die Hauptinseln Japans und befinden sich außerhalb der territorialen Grenzlinien, was deutlich macht, dass sie anders als japanisches Territorium behandelt wurden.
Im Jahr 1693 entstand ein diplomatischer Konflikt zwischen Joseon und Japan, bei dem es um die Fahrt japanischer Fischer nach Ulleungdo ging (Ulleungdo-Konflikt). Am 24. Dezember 1695 schickte das Edo-Shogunat daher ein Schreiben an das Tottori-Lehen mit der Anfrage, ob Ulleungdo zum Lehensgebiet Tottori gehöre und ob es nicht noch andere Inseln gebe, die zum Tottori-Lehen gehörten.
Daraufhin erklärte das Tottori-Lehen in einem Antwortschreiben am darauffolgenden Tag, dem 25. Dezember 1693, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zum Hoheitsgebiet Japans (Tottori-Lehen) gehörten: “Weder Takeshima (Ulleungdo) noch Matsushima (Dokdo), noch irgendwelche anderen Inseln gehören zu den beiden Lehen (Inaba und Hoki: beide der heutigen Präfektur Tottori zugehörig).”
Nachdem das Edo-Shogunat die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo festgestellt hatte, widerrief es am 28.
Januar 1696 die “Genehmigung zur Überfahrt nach Takeshima (Ulleungdo)” und erließ ein Verbot des Übersetzens.
Ahn Yong-bok lebte zur Regierungszeit des Joseon-Königs Sukjong (1661-1720) und war zwei Mal in Japan, darunter das erste Mal 1693, als er von Japanern von Ulleungdo entführt wurde. Diese Entführung war der Auslöser des Konflikts um Ulleungdo. Diesem Konflikt kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dadurch die rechtliche Zugehörigkeit Ulleungdos und Dokdos geklärt wurde.
In den Sukjong Sillok, den Annalen der Regierungszeit von König Sukjong, wird in Bezug auf den zweiten Japan-Aufenthalt von Ahn Yong-bok im Jahr 1696 festgehalten, dass er zu den japanischen Fischern, die er auf Ulleungdo angetroffen hatte, gesagt habe: “Matsushima ist Jasando (Dokdo) und koreanisches Territorium”. Danach sei er nach Japan gesegelt und habe Beschwerde gegen Japans Eindringen in die koreanischen Territorialgebiete Ulleungdo und Dokdo eingelegt, so die Annalen.
Über Ahn Yong-boks Japanaufenthalte ber- ichten nicht nur koreanische Schriftstücke, sondern auch japanische wie das Takeshima Kiji (Aufzeichnungen zu Takeshima), Takeshima tokai yuraiki nukigaki hikae (Dokument über den Ahn Yong-bok-Vorfall, verfasst von der Familie Oya, 1617), Inpu nenpyo (Chronologie der Provinz Inaba (östlicher Teil der heutigen Präfektur Tottori), verfasst vom japanischen Historiker Okjima, der hierin die Japan-Aufenthalte von Ahn Yong-bok im Jahr 1693 und 1696 im Detail beschreibt) und ferner Takeshima ko (Zusammenfassung des Konfliktes um die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zwischen 1693-1699).
Besonders zu beachten ist das Genroku kyu heisinen chosenbune chakugan ikkanno oboegaki (Protokoll des Verhörs Ahn Yong- boks durch einen Beamten der Oki-Inseln bei dessen Ankunft im Jahr 1696). Das Dokument wurde erst im Jahr 2005 in Japan entdeckt und hält Ahn Yong-boks Aussage fest, dass Ulleungdo und Dokdo zur Provinz Gangwon-do gehören, was den Inhalt der Annalen König Sukjongs, der Sukjong Sillok, untermauert.
Die Regierung des Königreiches Joseon entsandte Beamte nach Ulleungdo, die die Inselbewohner aufs Festland evakuieren sollten, was als “Swaehwan Jeongchaek”, Repatriierungspolitik, bezeichnet wird.
Diese Swaehwan Jeongchaek war eine Maßnahme der Regierung, die aus Furcht vor Angriffen japanischer Piraten auf entlegene koreanische Inseln und Gebiete ergriffen wurde. Sie bedeutete also keineswegs, dass Joseon die Hoheitsgewalt über Ulleungdo aufgegeben hatte.
Dies ist u.a. daraus ersichtlich, dass Joseon auch weiterhin Verwalter nach Ulleungdo entsandte und damit die Herrschaft über Ulleungdo ausübte. So wurden in der frühen Joseon-Zeit Sunshim Gyeongchagwan (Sonderverwaltungsbeauftragte) nach Ulleungdo entsandt. Ab der Regierungszeit von König Sukjong wurde ein System von Landinspektionen (Suto Jedo) geschaffen, in dessen Rahmen regelmäßig Regierungsinspektoren in entlegene Gebiete wie Ulleungdo geschickt wurden, bis das System 1895 abgeschafft wurde.
Während der Meiji-Regierung reichte das japanische Innenministerium im Zuge eines geographischen Erfassungsprojekts beim Großen Staatsrat Dajōkan, der obersten Verwaltungsbehörde Japans, eine Anfrage zur geographischen Erfassung von Takeshima (Ulleungdo) und einer Insel (Dokdo) im Ostmeer ein, um zu klären, ob diese Inseln zu japanischem Territorium gerechnet werden sollten oder nicht.
Da der Dajōkan durch die Verhandlungen zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung des Joseon-Reiches über den Konflikt um Ulleungdo zu dem Schluss gekommen war, dass Ulleungdo und Dokdo nicht zu Japan gehören, ordnete es im März 1877 an, zu beachten, dass “Takeshima (Ulleungdo) und eine weitere Insel (Dokdo) in keinerlei Zusammenhang mit Japan stehen”. Dies ist die Anordnung des Großen Staatsrates Dajōkan von 1877.
Zusammen mit seiner Anfrage hatte das japanische Ministerium für Innere Angelegenheiten als Anhang und Referenzmaterial die Isotakeshima ryakuzu (Vereinfachte Landkarte von Isotakeshima - Isotakeshima war eine alte japanische Bezeichnung für Ulleungdo) mitgeschickt. Da Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) auf der Karte eingezeichnet sind, ist eindeutig Dokdo gemeint, wenn in der Anordnung des Dajōkan von “Takeshima (Ulleungdo) und einer weiteren Insel” die Rede ist.
Aus der Anordnung des Dajōkan von 1877 ist klar ersichtlich, dass die japanische Regierung der Meinung war, dass die Zugehörigkeit von Ulleungdo und Dokdo zu Joseon durch den Ulleungdo-Konflikt im 17. Jahrhundert zwischen dem Edo-Shogunat und der Regierung von Joseon bestätigt wurde.
Schon im „Chosenkoku Kosai Shimatsu Naitansho“ (Bericht über frühere Interaktionen mit Joseon) wird erwähnt, „wie Takeshima (Ulleungdo) und Matsushima (Dokdo) unter die Gerichtsbarkeit Joseons gerieten.“ Sada Hakubo, ein Beamten des japanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, verfasste diesen Bericht und legte ihn 1870 seinem Ministerium vor, also bereits sieben Jahre vor dem Befehl des Dajōkan. Daraus geht hervor, dass das damalige japanische Außenministerium die beiden Inseln als Territorien von Joseon betrachtete.
Als es Ende des 19. Jahrhunderts auf Ulleungdo zu verschiedenen Problemen wie dem illegalen Abholzen von Baumbestand durch die Japaner kam, forderte das Kaiserreich Korea die japanische Regierung dazu auf, die Holzfäller zurückzubeordern, und beschloss zudem, die Rechtsvorschriften für die Verwaltung von Ulleungdo zu verstärken.
So beschloss das Uijeongbu, der oberste Staatsrat Joseons, am 24. Oktober 1900, Ulleungdo in Uldo umzubenennen und den Gemeindevorsteher der Insel durch einen Magistrat zu ersetzen. Dieser Beschluss wurde am 25. Oktober 1900 vom Kaiser autorisiert und am 27. Oktober als Kaiserliches Edikt Nr. 41 im Amtsblatt veröffentlicht.
Artikel 2 des Kaiserlichen Edikts Nr. 41 legt fest, dass der Kreis Uldo “ ... die Inselgruppe Ulleungdo, Jukdo und Seokdo (Dokdo) verwaltet”, wobei Dokdo ausdrücklich als Teil des Verwaltungskreises Uldo-gun genannt wird.
Das Kaiserliche Edikt Nr. 41 demonstriert eindeutig die historische Tatsache, dass die Regierung des koreanischen Kaiserreiches die Hoheitsgewalt über Dokdo als Verwaltungseinheit von Ulleungdo ausübte.
Japan befand sich aufgrund seiner Interessen in der Mandschurei und auf der koreanischen Halbinsel seit 1904 im Krieg mit Russland. Durch die öffentliche Bekanntmachung Nr. 40 der Präfektur Shimane im Jahre 1905 erklärte Japan die Insel Dokdo zu einem Bestandteil des eigenen Territoriums. Dieser Versuch war darauf abgezielt, Japans militärischen Ziele im Falle eines Konfliktes mit Russland im Ost-Meer zu verfolgen.
In einem relevanten japanischen Dokument ist belegt, dass der damalige Verantwortliche im japanischen Außenministerium dafür plädierte, Dokdo zu annektieren, da die Insel “äußerst vorteilhaft für die Beobachtung feindlicher Schiffe sei, wenn man dort einen Wachturm bauen und drahtlose Kommunikationseinrichtungen und Tiefseekabel installieren würde”. Nakai Yozaburo, der bei der japanischen Regierung einen Antrag auf die Einverleibung Dokdos in japanisches Staatsgebiet stellte, wusste sehr wohl, dass Dokdo sich eigentlich in koreanischem Territorialgebiet befand. Ein Beamter des japanischen Innenministeriums wandte dann auch ein: “Die Nachteile überwiegen die Vorteile, wenn Japan sich einen als zu Korea gehörig betrachteten Felsbrocken im Meer, auf dem nicht mal ein Grashalm wächst, aneignet... und dadurch den Anschein erweckt, dass es Ambitionen habe, Korea schlucken zu wollen.” Solche Belege machen deutlich, dass die japanische Regierung Dokdo als koreanisches Staatsgebiet betrachtete.
Durch das Koreanisch-Japanische Protokoll von 1904 erreichte Japan, dass es für seine Operationen im Russisch-Japanischen Krieg das gesamte koreanische Territorium nach Bedarf nutzen konnte. Das Erste Koreanisch-Japanische Abkommen zwang die koreanische Regierung ferner dazu, Japaner und andere Ausländer als Regierungsberater einzustellen, wodurch Japan den schrittweisen Übergriff auf die Hoheitsgewalt Koreas vorantrieb. Dokdo war das erste Opfer in diesem Prozess.
Wie gezeigt, war die öffentliche Bekannt-machung Nr. 40 der Präfektur Shimane ein Teil der stufenweisen Annexion Koreas. Der widerrechtliche Übergriff auf die seit alters her von Korea ausgeübte unwiderrufliche Hoheitsgewalt über die Insel Dokdo hat daher keinerlei völkerrechtliche Gültigkeit.
Am 28. März 1906 fuhr eine japanische Untersuchungskommission aus Beamten und Bürgern der Präfektur Shimane nach Ulleungdo und informierte Sim Heung-taek, den Magistrat von Uldo-gun, dass Japan Dokdo in das japanische Territorium eingegliedert habe.
Am 29. April 1906 leitete Yi Myeong-rae, der amtierende Gouverneur von Gangwon- do und Magistrat von Chuncheon-gun, den Bericht von Magistrat Sim Heung-taek an den Uijeongbu, den obersten Staatsrat des Koreanischen Kaiserreiches, weiter.
Daraufhin erließ das Uijeongbu, das höchste Verwaltungsorgan des koreanischen Kaiserreiches, am 10. Mai 1906 folgende Direktive (Direktive Nr. 3):
Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass der Magistrat von Uldo (Ulleungdo) auf Grundlage des Kaiserlichen Edikts Nr. 41 von 1900 Dokdo verwaltete und die Hoheitsgewalt über die Insel ausübte.
In der am 1. Dezember 1943 veröffentlichten Kairoer Erklärung, in der die Alliierten ihre Grundposition zur Behandlung des japanischen Territoriums nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges darlegten, heißt es, dass “Japan aus allen Gebieten, die es mit Gewalt und aus Habgier vereinnahmt hat, vertrieben werden muss.”
Außerdem steht in der Kairoer Erklärung, dass die drei Mächte “eingedenk der Versklavung des koreanischen Volkes den festen Entschluss gefasst haben, dass Korea zu gegebener Zeit frei und unabhängig werden soll”, womit die Unabhängigkeit Koreas zugesichert wurde.
Auch die Potsdamer Erklärung von 1945, die Japan bei der Kapitulation akzeptieren musste, schreibt vor, dass die Kairoer Erklärung zu erfüllen sei.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde laut Memorandum des Oberkommandierenden für die Alliierten Mächte (SCAP) Nr. 677 vom 29. Januar 1946 die Insel Dokdo aus dem Regierungs- und Verwaltungsgebiet Japans ausgeschlossen.
Artikel 3 dieses Memorandums legt die Gebiete fest, über die Japan Hoheitsgewalt ausüben kann. Es sind “die vier Hauptinseln Honshu, Kyushu, Hokkaido, Shikoku sowie etwa 1.000 kleinere Inseln in der Umgebung”. Davon ausgenommen sind “Ulleungdo, die Liancourt-Felsen (Dokdo) und die Insel Jejudo”.
Weiterhin wird im SCAP-Befehl Nr. 1033 japanischen Schiffen oder Bürgern untersagt, Dokdo zu betreten oder in die Gewässer innerhalb eines Radius von 12 Seemeilen um die Insel einzudringen.
Artikel 2(a) des Friedensvertrags von San Francisco von 1951 legt fest, dass “Japan die Unabhängigkeit Koreas anerkennt und auf alle Rechte, Titel und Ansprüche auf Korea, einschließlich der Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo, verzichtet.”
Von Koreas 3.000 Inseln listet der obige Artikel nur die Inseln Jejudo, Geomundo und Ulleungdo als repräsentative Beispiele auf. Die Tatsache, dass Dokdo nicht explizit erwähnt ist, sollte nicht zu der Annahme führen, dass Dokdo nicht zu den erwähnten koreanischen Territorien gehört, die Japan wieder an Korea zurückgeben musste.
Unter Berücksichtigung der Absicht, die die Alliierten Kräfte in der Kairoer Erklärung von 1943 sowie im SCAP-Befehl Nr. 677 von 1946 darlegten, sollte klar sein, dass Dokdo zu denjenigen koreanischen Gebieten gehört, die von Japan getrennt werden sollten.
Auf die 1954 von der japanischen Regierung erhobene Forderung, die Dokdo-Frage an den Internationalen Gerichtshof zu übergeben, gab die koreanische Regierung im Kern folgende Stellungnahme ab:
An dieser Position der koreanischen Regierung hat sich bis heute nichts geändert.
Die Republik Korea übt derzeit auf legislativer, judikativer und exekutiver Ebene die vollständige Hoheitsgewalt über Dokdo aus.
Die Regierung Koreas wird auch weiterhin ihre Hoheitsgewalt über Dokdo schützen.